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Der ÖSV-Vereinsschutz ist eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht aus der Vereinstätigkeit, abgeschlossen zwischen ÖSV und UNIQA. Die Versicherungssumme pro Schadenfall für Personen- und Sachschäden beträgt bis max. € 1.000.000,00 mit einem Selbstbehalt von € 250,00. Detailinformationen zum Vereinsschutz können unter www.oesv.at/vereinsservice nachgelesen werden.
 
Der ÖSV-Mitgliederschutz ist eine kollektive Unfall-, Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung für alle ÖSV-Mitglieder, abgeschlossen zwischen ÖSV und UNIQA. Die Versicherungsleistungen werden von UNIQA ausschließlich auf Grundlage und im Ausmaß der mit dem ÖSV geschlossenen Rahmenvereinbarung erbracht.
 

Die Leistungen im Detail: 

Unfallschutz 

Bergungskosten (bis € 10.000,00)

inklusive Hubschrauberbergung nach einem Unfall, aber auch bei plötzlich auftretenden, lebensbedrohenden Krankheiten im In- und Ausland (ohne Transportkosten). 


Rückholkosten (bis € 10.000,00)
 

aus dem Ausland, für die ersten 8 Wochen jeder Auslandsreise nach einem Unfall.


Verlegungskosten (bis € 730,00)
 

für ärztlich angeordnete Verlegungen innerhalb Österreichs nach einem versicherten Unfall (keine Privattransporte).


Genesungsgeld

bei nicht unterbrochenem stationärem Spitalsaufenthalt nach einem Unfall

ab dem 15. Tag           einmalig € 400,00

ab dem 21. Tag           einmalig € 550,00 


Kosmetische Operation (bis € 10.000,00)

nach einem versicherten Unfall (kein Zahnersatz).


Unfalltod (€ 2.000,00)



Unfallinvalidität (bis € 15.000,00)

für dauernde Invalidität ab einem Gesamtkörperinvaliditätsgrand von 20% gemäß Gliedertaxe der Klipp & Klar Bedingungen für die UV 2005. Bei 100% Invalidität verdoppelt sich die Versicherungsleistung auf € 30.000,00.

Der Versicherungsschutz besteht weltweit bei der nicht berufsmäßigen und unentgeltlichen Ausübung sämtlicher Sportarten. ausgeschlossen sind jede Art von Flug- und Motorsport, sowie berufssportliche Tätigkeiten (einschließlich Wettkampf und Training). ÖSV-Mitglieder sind auch versichert, wenn sie gegen Spesenersatz Tätigkeiten für den ÖSV (Instruktoren-, Kampfrichter- und Trainertätigkeiten) verrichten. Die Versicherung umfasst des weiteren Unfälle im Zuge der Teilnahme an Wettbewerben zum Vereinssport (ÖSV-Punkterennen, ÖSV- und Landesverbands-Wettkämpfe, Clubmeisterschaften, Er&Sie-Lauf) in allen Altersgruppen. Ausgenommen sind Veranstaltungen, bei denen FIS-Punkte der allgemeinen Klasse oder Masters-Klassen oder IBU-Serienpunkte vergeben werden. Versicherungsschutz besteht auch an Schulen mit Schwerpunkt Ski bzw. während Wintersportwochen. Weiters sind Unfälle aus der Tätigkeit für den eigenen ÖSV-Verein sowie die Teilnahme an Veranstaltungen (sportlichen und sonstigen) des eigenen oder eines anderen ÖSV-Vereins versichert. Auch Unfälle als Zuschauer während einer ÖSV-Veranstaltung fallen unter den Versicherungsschutz. Nicht versichert sind Unfälle aus dem sonstigen Freizeitbereich (wie z.B. im Haushalt oder bei der Benützung von KFZ) sowie aus dem Schulbereich. Die Deckung für Bergungs- und Rückholkosten besteht subsidiär. Das bedeutet, dass Leistungen nur dann und in jenem Ausmaß erbracht werden, als dafür nicht eine andere Versicherung Leistungen erbringt.


Rechtsschutz 

Strafrechtsschutz pro Schadenfall (bis € 30.000,00)

Beratungsrechtsschutz (bis € 350,00)

Strafrechtsschutz und Beratungsrechtsschutz im Zusammenhang mit Unfällen bei der Ausübung von Ski- und Snowboard-Sportarten sowie bei Vereinstätigkeiten. Der Versicherungsschutz gilt europaweit. Der ÖSV-Rechtsschutz besteht subsidiär zur Deckung aus anderen Rechtsschutzverträgen. 


Haftpflichtschutz 


Personen- und Sachschäden (bis € 1.000.000,00)

(Selbstbehalt € 250,00)
Der Versicherungsschutz gilt europaweit für alle Ski- und Snowboard-Sportarten. Bei Tätigkeiten für den ÖSV-Verein besteht darüber hinaus umfassender Versicherungsschutz über den ÖSV-Vereinsschutz. Der ÖSV-Haftpflichtschutz besteht subsidiär zur Deckung aus anderen Haftpflichtverträgen. 


ÖSV-Skikaskoversicherung 

Entschädigung zum Zeitwert bis max. € 500,00/Selbstbehalt € 150,00. Versichert gilt der Skibruch bzw. der Skiverlust im Zuge eines gemäß der Unfall-, Haftpflicht- und RS-Deckung der Mitgliederversicherung entschädigungspflichtigen Ereignisses bzw. Versicherungsfalles.